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Verzögerungen und Einschränkungen bei Terminen während der Einführung der digitalen Akte

Bis Ende 2025 werden alle Gerichte ihre Akten digital führen. Nach und nach stellen dafür unsere Abteilungen ihre Verfahrensabläufe auf die elektronische Akte um.

Während der Übergangsphase kann es zu Verzögerungen kommen.


Insbesondere können im September nur sehr eingeschränkt und nur nach vorheriger telefonischer Absprache Termine beim Nachlassgericht angeboten werden; wenden Sie sich ggfs. an eine Notarin oder einen Notar.

Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit großem Einsatz an der Digitalisierung der Justiz.

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