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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie denn Prozesskostenhilfeantrag (Inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden .


Zum Antrag:


https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe

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