Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
dringend aufgefordert zu prüfen, ob
ein Anliegen persönlich angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude deshalb betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet,
oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet,
die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten und
bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.
Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.