Niedersachsen klar Logo

Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

dringend aufgefordert zu prüfen, ob

ein Anliegen persönlich angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude deshalbbetreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet,

oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werdenkann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudessind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet,

die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten und

bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln