Information der Grundbuchämter zur Grundsteuerreform
Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Wichtige Information:
Für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 abzugebenden Grundsteuererklärung benötigen die Bürgerinnen und Bürger keinen Grundbuchauszug vom jeweils zuständigen Amtsgericht.
Alle grundstücksbezogenen Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden, sind - bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk - in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar unter https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/
Die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk finden Sie auf früheren Eintragungsmitteilungen des Amtsgerichts.