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Verhandlungstermine

Im Folgenden ist dargestellt, an welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten vor den verschiedenen Spruchkörpern des Gerichts im Allgemeinen verhandelt wird. Die jeweiligen Tagesordnungen können sich bis kurz vor den Terminen ändern. Ob bzw. an welchen konkreten Tagen verhandelt wird, kann unter den nachfolgend angegebenen Rufnummern erfragt werden.

Straf- und Ordnungswidrigkeitengerichte:

Strafrichter (Verfahren wegen Straftaten der leichten bis mittleren Kriminalität):

Die Verhandlungen finden regelmäßig dienstags ab 8:30 Uhr in Saal 15 statt. Sie sind öffentlich.

Schöffengericht (Verfahren wegen Straftaten mittelschwerer Kriminalität):

Das Schöffengericht verhandelt nach Bedarf meist mittwochs in Saal 15, meist ab 9:00 Uhr, und zwar an speziellen Verhandlungsterminen, die für das Geschäftsjahr im Voraus festgelegt sind. Auch diese Verhandlungen sind öffentlich.

Jugendrichter und Jugendschöffengericht (Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wegen Straftaten der leichten bis mittelschweren Kriminalität):

Die Jugendgerichte verhandeln mittwochs, üblicherweise ab 8:30 Uhr, in Saal 15. Öffentlich sind die Verhandlungen, soweit sie sich gegen Heranwachsende (Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren) richten. Bei Verhandlungen gegen Jugendliche (Täter im Alter unter 18 Jahren) hat die Öffentlichkeit keinen Zutritt.

Ordnungswidrigkeitenrichter (Bußgeldverfahren, insbesondere wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten):

Die in der Regel öffentlichen Verhandlungen finden montags ab 10:00 Uhr in Saal 15 statt.

Die einzelnen Verhandlungstage und Tagesordnungen können unter der Telefonnummer 0 51 81 / 804 - 38 erfragt werden.

Zivilgericht (verschiedenste Streitigkeiten aus dem privatrechtlichen Bereich, ins-besondere bei Streitwerten bis zu 5.000 € sowie bei Mietrechtsstreitigkeiten über Wohnraum):

Die Sitzungstage des Zivilgerichts sind montags und mittwochs ab 9:00 Uhr, Saal 13. Die Verhandlungen sind öffentlich.

Informationen zu den einzelnen Verhandlungstagen können unter der Tele-fonnummer 0 51 82 / 804 - 59 erfragt werden.

Familiengericht (insbesondere Ehe- und Kindschaftsstreitigkeiten):

Verhandlungen des Familiengerichts finden dienstags und donnerstags ab 9:00 Uhr in Saal 13 statt. In Unterhalts- und Güterrechtsstreitigkeiten wird öffentlich verhandelt, in Ehe- und Kindschaftssachen nicht öffentlich.

Konkrete Verhandlungstage und Tagesordnungen können unter der Telefonnummer 0 51 81 / 804 - 36 erfragt werden.

Zwangsversteigerungen (Versteigerung von Grundstücken in der Zwangsvollstreckung):

Die von einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger durchgeführten Zwangsversteigerungen finden freitags vormittags in Saal 15 statt.

Allgemeine Informationen zu Zwangsversteigerungen erhalten Sie hier.

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