Zuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit siehe weiter unten im Text
Örtliche Zuständigkeit
Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel der Wohnort eines Beteiligten, der Ort einer Handlung oder der Ort, an dem sich eine Sache befindet. Soweit diese Umstände maßgeblich sind, ist das Amtsgericht Alfeld geographisch für die folgenden Gemeinden zuständig:
Stadt Alfeld (Leine) mit den Ortsteilen:
Brunkensen, Dehnsen, Eimsen, Föhrste, Gerzen, Hörsum, Imsen, Langenholzen, Limmer/Godenau, Lütgenholzen, Röllinghausen, Sack, Warzen, Wettensen und Wispenstein
Flecken Duingen mit den Ortsteilen:
Capellenhagen, Coppengrave, Fölziehausen, Hoyershausen, Lübbrechtsen, Marienhagen, Rott und Weenzen
Gemeinde Freden (Leine) mit den Ortsteilen:
Everode, Eyershausen, Klump, Landwehr, Meimerhausen, Ohlenrode, Schildhorst, Westerberg, Wetteborn und Winzenburg
Gemeinde Lamspringe mit den Ortsteilen:
Ammenhausen, Evensen, Glashütte, Graste, Harbarnsen, Hornsen, Irmenseul, Netze, Neuhof, Sehlen, Wöllersheim und Woltershausen
Gemeinde Sibbesse mit den Ortsteilen:
Adenstedt, Almstedt, Eberholzen, Grafelde, Hönze, Möllensen und Petze, Segeste, Sellenstedt, Westfeld und Wrisbergholzen
Dem Amtsgericht Alfeld ist in den folgenden Bereichen die erstinstanzliche Entscheidungszuständigkeit zugewiesenen:
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:
- Das Amtsgericht ist in allgemeinen privatrechtlichen Streitigkeiten unter natürlichen oder juristischen Personen zur Entscheidung berufen, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt, außerdem bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen über Wohnraum.
- Zur so genannten Zivilgerichtsbarkeit gehören zudem die Kindschafts-, Unterhalts- und Familienverfahren.
- Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich Zwangsversteigerungen zählen ebenfalls zu diesem Bereich.
Einzelheiten zum Zivilprozess erfahren Sie auf dem Landesjustizportal . Erläutert ist dort auch die Zwangsvollstreckung. Zentrales Vollstreckungsgericht in Niedersachsen ist das Amtsgericht Goslar.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren:
- Die verschiedenen Spruchkörper des Amtsgerichts entscheiden in Strafverfahren der leichten bis mittelschweren Kriminalität, außerdem in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
- Im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, sind bestimmte Entscheidungen von dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu treffen.
Näheres zur Strafgerichtsbarkeit finden Sie auf dem Landesjustizportal .
Freiwillige Gerichtsbarkeit:
Zu diesem Bereich gehören insbesondere Vormundschafts-, Betreuungs- und Nachlass- sowie Grundbuchverfahren.
Auf dem Landejustizportal finden Sie Erläuterungen der Famliengerichte und Betreuungsgerichte sowie zu den Themen Erben und Vererben sowie Grundbuch und Register .
Mahnverfahren:
Für diese Verfahren ist in Niedersachsen das Amtsgericht Uelzen zuständig.
Insolvenzverfahren:
Zuständig ist das Amtsgericht Hildesheim .